FAQ

Häufig gestellte Fragen

SIE FRAGEN – KARL ANTWORTET

Hier kommt es ganz auf die Menge an. Kleinmengen können auf unserem Betriebsgelände angeliefert werden. Für größere Mengen, wie sie z.B. bei Baustellen oder bei der Verarbeitung anfallen, bieten wir unseren Container-Service an. Wir stellen Ihnen Container ab 25 m² in der benötigten Größe, holen diese nach Befüllung ab und vergüten das angefallene Material – über die Kosten für die Containerstellung und eventuelle Sortier- und Entsorgungskostenwerden wir Sie bei Bestellung aufklären.

Die erfolgreiche Zertifizierung ist die Voraussetzung für jede Autoverwertung. Nur dann dürfen überhaupt Fahrzeuge angenommen und verwertet werden. Auch wir sind eine zertifizierte Autoverwertung nach § 5 Abs. 3 Altfahrzeugverordnung. Somit sind wir berechtigt einen gültigen Verwertungsnachweis auszustellen.

Wir haben 150.000 ausgebaute Teile sofort verfügbar. Weiterhin stehen ca. 600 Fahrzeuge auf dem Gelände, an denen selbst demontiert werden kann.

Die Fahrzeugidentifikationsnummer steht im Fahrzeugschein unter Punkt E, die KBA Nummern finden Sie ganz oben bei 2.1 und 2.2. Das Baujahr steht unter Punkt B.

Ihr Fahrzeug wird gemäß der Altfahrzeugverordnung fachgerecht recycelt und der Verwertung zugeführt.

Um die passende Containergröße zu berechnen müssen Sie Ihren Abfall nur kompakt auf einem Haufen lagern und hier die Länge, Breite sowie die Höhe abmessen. Mulitiplizieren Sie die Maße (Länge x Breite x Höhe) schon ergibt sich hier die Kubikmeterzahl Ihres Abfalls. Da Sie allerdings je nach Abfallart den Container nie ganz kompakt und ohne Zwischenräume befüllen können, sollten Sie ca. 30% addieren um garantiert Ihren gesamten Abfall im bestellten Container entsorgen zu können.

Bitte beachten Sie, dass der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden darf, damit ein sicherer Abtransport Ihrer Abfälle gewährleistet ist. D.h. der Abfall darf die Höhe der Seitenwände nicht überragen.

Bei der Auswahl des Stellplatzes gibt es einige Dinge zu beachten. Der Untergrund sollte stabil und tragfähig sein. Feuchte oder sumpfige Flächen eignen sich von daher nicht. Es ist zwar auch möglich, den Container auf Sand oder Rasen zu stellen, jedoch bleiben oft Abdrücke und Spuren vom LKW sowie vom Container im Boden zurück, was für viele ein Grund ist, dies nicht zu tun. Gerade die Stützen am LKW drücken sich sehr tief in den Boden und hinterlassen Abdrücke beim Aufladevorgang.

Da es sich beispielsweise bei Heizöl um einen wassergefährdenden Stoff handelt, sind eine Reihe von Vorschriften und Gesetzen zu berücksichtigen. Relevant sind dabei die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), AwSV, TRwS 719, TRÖl 2.1 sowie das KRWG.

Gemäß AwSV dürfen ausschließlich nach WHG geprüfte Fachbetriebe an Heizölanlagen arbeiten und diese demontieren oder stilllegen. Eine Tankdemontage oder Stilllegung durch Sie selbst ist nicht zulässig.

Je nach Art der Demontage bemühen wir uns, den Betrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Unser Fachwissen erstreckt sich über eine breite Palette von Industrieanlagen, Produktionsanlagen und mehr.

Noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!